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  • »Europa sieht sich gern als
    Vorreiter in Sachen Toleranz
    und Menschenrechte. Aber die
    Taten sprechen eine andere
    Sprache.«
    Provisorisches Camp in Bihac,
    nahe der bosnisch-kroatischen
    Grenze
    Aus einem Video der New York Times, 2017 / Spiegel online 30. Januar 2019
    Bild: © Kevin Mc Elvaney
  • Das Recht
    auf Asyl
    Verweigerung des Zugangs
    zu fairen Asylverfahren
    Mit dem Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlings-
    konvention ist es seit 1951 völkerrechtlich verbind-
    lich untersagt, Schutzsuchende in Staaten zurück-
    zuweisen, in denen ihnen Gefahr und Verfolgung
    drohen. Dennoch hat zum Beispiel alleine das EU-
    Mitglied Ungarn 2017 20.100 Schutzsuchende von
    seinem Territorium nach Serbien zurückgedrängt.
    Viele dieser Menschen wurden von ungarischen
    Grenzbeamten misshandelt. Innerhalb der gesam-
    ten EU herrscht mittlerweile ein harter menschen-
    rechtsfeindlicher Wettbewerb an Abwehrmaßnah-
    men, um Flüchtlinge in andere Staaten abzudrängen.
  • Fehlende Solidarität innerhalb der EU,
    Zurückweisung an der Außengrenze
    Laut der Dublin-Verordnung ist in der Regel dasjenige
    EU-Land für die Durchführung des Asylverfahrens zu-
    ständig, das ein Flüchtling als erstes betreten hat.
    Dies führt dazu, dass zumeist die Mitgliedsstaaten an
    den EU-Außengrenzen für Schutzsuchende verant-
    wortlich sind – zum Beispiel Griechenland oder Italien.
    Trotz jahrelanger Kritik dieser Länder gilt die Regelung
    unverändert fort.
    Manche EU-Länder wie Polen, Ungarn oder die Tsche-
    chische Republik weigern sich, überhaupt Flücht-
    linge aufzunehmen. Hinzu kommen – wie z.B. in Bul-
    garien, Ungarn, Griechenland und Kroatien – Gewalt-
    taten gegenüber Schutzsuchenden durch staatliche
    Autoritäten.*
    *Flüchtlinge werden auf der Balkanroute immer noch Opfer von
    brutaler Gewalt, proasyl.de, 09. Januar 2018
    Non-Refoulement
    Grundsatz der Nichtzurückweisung, Art.
    33, Abs. 1, Genfer Flüchtlingskonvention:
    »Keiner der vertragsschließenden Staaten
    wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise
    über die Grenzen von Gebieten ausweisen
    oder zurückweisen, in denen sein Leben
    oder seine Freiheit wegen seiner Rasse,
    Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zuge-
    hörigkeit zu einer bestimmten sozialen
    Gruppe oder wegen seiner politischen
    Überzeugung bedroht sein würde.«
    »Die Zielvorgabe muss es sein,
    dass es nurmehr außerhalb
    Europas die Möglichkeit gibt,
    einen Asylantrag zu stellen.«
    Herbert Kickl, österreichischer Innenminister
  • Über den tödlichen Verlauf
    einer Push-Back Operation
    In der Nacht vom 19. auf den 20. Januar
    2014 versuchen 28 afghanische und sy-
    rische Flüchtlinge in einem Fischerboot
    die griechische Küste zu erreichen, unter
    ihnen Frauen, viele Kinder und auch Ba-
    bys. Der Motor fällt aus. Die griechische
    Küstenwache erscheint und nimmt das
    Boot in Schlepptau. Es gerät ins Schlingern,
    Wasser dringt ein. Das Boot kentert. Am
    Ende sind drei Frauen und neun Kinder
    tot – ertrunken im ägäischen Meer. Über-
    lebende haben mit Unterstützung der
    Menschenrechtsorganisation PRO ASYL
    Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
    für Menschenrechte eingereicht.
    Flüchtlinge mit einer Trauerkundgebung in Athen
    einige Tage nach dem Unglück
    https://youtu.be/yIvxeEqPBFA
    Video:
    Filmbeitrag von Stefan Buchen
    für Panorama, Februar 2014
  • »Als wir landen wollten, kam ein Boot der Küstenwache auf uns zu
    und umkreiste uns. Vier Personen waren an Bord. Sie trugen schwar-
    ze Uniformen und Gesichtsmasken. Sie riefen: fuck off, malakas.«*
    »Sie hielten ihre Waffen gegen unsere Köpfe. Sie brachten uns
    hinaus aufs Wasser. Dabei führten sie ein Beiboot mit sich, das
    nicht funktionstüchtig war. Sie stießen uns auf das Beiboot und
    fuhren weg.«*
    »Ich schaffte es über zwei Zäune. Am dritten erwischte mich die
    Guardia Civil. Sie prügelten mit Schlagstöcken auf mich ein – eben-
    so die marokkanischen Grenzwächter ... Unten öffnete die Guardia
    Civil die Türen im Zaun und die Marokkaner brachten mich zurück
    – ebenso wie sieben oder acht andere Flüchtlinge.«**
    »Der Polizist schlug mit dem Kolben seiner Pistole auf mich ein. Mein
    Kopf war voller Blut ... Er trat mich ... Dann nahmen sie meine zwei
    Handys, mein Geld und meine Schuhe ... Sie ... trieben uns unter Schlä-
    gen mit Holzknüppeln zurück in die Türkei.«***
    *Pushed Back, Systematische Menschenrechtsverletzungen an den griechisch-türkischen See- und
    Landgrenzen, PRO ASYL, November 2013
    **Übersetzt aus: Fear an Fences: Europe's Approach to keeping Refugees at Bay, Amnesty Inter-
    national 2015, Seite 32
    ***Übersetzt aus: Bulgaria: Pushbacks, Abuse at Borders, Human Rights Watch, Januar 2016, Seite 5
    Präzedenzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Oktober 2017: Pushbacks an
    der spanischen Grenze sind rechtswidrig.
  • Illegale Zurückweisungen an den
    Binnengrenzen, illegale Pushbacks
    an den Außengrenzen
    Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische
    Menschenrechtskonvention und die Dublin-Verord-
    nung garantieren jedem Flüchtling das Recht auf ein
    rechtsstaatliches Verfahren und auf Schutz. Alle EU-
    Mitglieder sind verpflichtet, Asylanträge individuell
    zu prüfen, bevor eine Abschiebung erfolgen kann.
    Dennoch sind illegale Zurückweisungen an den
    Binnengrenzen der EU sowie völkerrechtswidrige
    Abschiebungen (Pushbacks) an den EU-Außen-
    grenzen alltäglich.
    Pushbacks sind bereits seit 2007 umfangreich doku-
    mentiert*, mit den zunehmenden inneren und äus-
    s eren Abschottungsmaßnahmen der EU steigt ihre
    Zahl weiter an**. Häufig sind sie von Gewalttaten
    begleitet – immer wieder kommt es zu Todesfällen***.
    Im Fokus stehen gegenwärtig die griechisch-türkische
    und die kroatisch-bosnische Landesgrenze, die
    Grenz- und Polizeikräfte in Bulgarien, Ungarn und
    Kroatien gelten als besonders brutal. Das Aufklä-
    rungsinteresse ist auffallend gering, zumeist bleiben
    selbst schwere Straftaten staatlicher Kräfte unge-
    ahndet.****
    *The truth may be bitter, but it must be told,
    Hrsg. PRO ASYL, Oktober 2007
    ** www.borderviolence.eu
    *** proasyl.de, Grenzen als Orte der Gewalt,
    02. Oktober 2018 / fr.de
    **** srf.ch, Es scheint, die Pushbacks bleiben
    ungeahndet, 07. Januar 2019
    https://shorturl.de/GwxxU
    https://shorturl.de/6HeMw
    Bild, 20. Februar 2018, Evros:
    Was an diesem Fluss
    geschieht, möchte keiner
    sehen.
    Tagesschau, 16. Dezember
    2018, Schiebt Kroatien illegal
    aus der EU ab?
    Video:
    Drei Flüchtlinge sterben am Grenzfluss Evros,
    05. Dezember 2018
  • Menschenunwürdige Flüchtlings-
    lager in Europa
    An den Außengrenzen der EU wurden seit 2015
    zehn EU-Hotspots eingerichtet – jeweils fünf in
    Italien und in Griechenland.
    In den elenden Lagern – wie z.B. Moria auf Lesbos –
    werden ankommende Flüchtlinge von der EU
    registriert und oft auf Jahre hinaus unter men-
    schenunwürdigen Bedingungen festgesetzt.
    Personen, die einen angeblich Sicheren Drittstaat
    wie z.B. die Türkei durchquert haben, sollen
    ohne Asylverfahren direkt wieder abgeschoben
    werden. Der Zugang zu einem fairen Asylverfahren
    wird systematisch verhindert. Flüchtlingen soll
    durch diese Maßnahmen signalisiert werden, dass
    sie keinen Zugang zu Schutz erhalten.
    »Ihr Zufluchtsort war ein kleines Zelt.
    Zu diesem Zeitpunkt war Anna seit ein
    paar Wochen schwanger und im Winter
    2017 herrschten extreme Wetterbedin-
    gungen auf den Inseln der Nordostägäis.«
    Beispiele aus der Einzelfallarbeit von Refugee
    Support Aegean, unserem Team in Griechenland
    Link:
  • Seit vielen Jahren trauriger Alltag: Schutzsuchende Menschen
    in Moria auf Lesbos – einem offiziellen Hotspot der EU.
  • Der EU-Türkei-Deal: Ausverkauf der
    Menschenrechte
    Während ein Land nach dem anderen entlang der Balkan-
    route seine Grenzen schloss, verfolgte Bundeskanzlerin
    Angela Merkel ihren eigenen Plan, um die Flüchtlinge be-
    reits im Vorfeld an der EU-Außengrenze abzuwehren. Am
    20. März 2016 trat der so genannte EU-Türkei-Deal gegen
    »irreguläre Migration« in Kraft. Es handelt sich dabei um
    einen Tabubruch in der europäischen Flüchtlingspolitik:
    Ab sofort sollen Schutzsuchende in ein Land zurückge-
    schoben werden, in dem schwere Menschenrechtsverlet-
    zungen begangen werden und die Genfer Flüchtlingskon-
    vention nur in Teilen gilt.
    Merkel und Erdogan vereinbaren den Deal
    Link:
    Ausführliche Broschüre:
    Der EU-Türkei-Deal und seine Folgen
    Video:
    Türkische Küstenwache: Versuchte Zurück-
    drängung auf dem Meer, Filmdokumentation
    von Channel 4 News, März 2016
    https://www.youtube.com/watch?v=CdzYzayvpY4