• Home
  • Das Streben nach Freiheit
  • Das Recht auf Rechte I
  • Das Recht auf Rechte II
  • Das Recht auf Leben
  • Das Recht auf Schutz
  • Das Recht auf Asyl
  • Wir sind die Veränderung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • »KEINE EU-PRÄSIDENTSCHAFT HAT
    DAS RECHT, DIE GENFER KONVEN-
    TION AUSSER KAFT ZU SETZEN.«
    Flüchtlinge in einem libyschen Lager
    Jean Asselborn, luxemburgischer Außenminister, 12. Juli 2018
    Bild: © Narciso Contreras
  • Das Recht
    auf Schutz
    Zurückschleppung in Folter
    und Verfolgung
    »Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder
    erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen
    werden.« Die Europäische Menschenrechtskonvention
    spricht in Artikel 3 ein unmissverständliches Verbot
    aus, das für alle EU-Staaten bindend ist. Dennoch wird
    dieses Verbot von der EU und ihren Mitgliedern syste-
    matisch unterlaufen, zum Beispiel in der Zusammen-
    arbeit mit Libyen, wo Flüchtlingen Folter, Vergewalti-
    gung und Tod drohen. Um Schutzsuchende von den
    eigenen Grenzen abzuhalten, wird unter anderem die
    sogenannte libysche Küstenwache finanziert, die bei
    ihren Einsätzen im Mittelmeer Menschenleben gefähr-
    det und aufgegriffene Bootsflüchtlinge zurück in die
    libyschen Gefängnisse und Lager zwingt.
  • Zurückgeschleppt in den Verfol-
    gerstaat: Was mit Flüchtlingen
    in Libyen geschieht
    Die europäischen Regierungen wissen genau, was in den
    libyschen Gefangenenlagern vor sich geht. So heißt es un-
    ter anderem in einem Statement der deutschen Bundes-
    regierung: »Eine Form dieser äußerst schwerwiegenden
    Menschenrechtsverletzungen in privaten und libyschen
    Auffanglagern ist der faktische Verkauf von Flüchtlingen
    auf libyschen Sklavenmärkten … «*
    In libyschen Gefängnissen und Lagern wird laut UN-Berich-
    ten gefoltert, vergewaltigt und gemordet. Angaben und
    Schätzungen über die Zahl der inhaftierten Flüchtlinge
    schwanken stark und sind schwer zu verifizieren – ver-
    mutlich sind es Zehntausende. Unter diesen befinden
    sich tausende Frauen und Kinder. Viele dieser Menschen
    sind Opfer der schändlichen Kooperation der EU mit der
    sogenannten libyschen Küstenwache.
    *Antwort der Bundesregierung »Zur Situation von Flüchtlingen
    in Libyen«, 09. März 2018, Drucksache 19/1146
    »Angehörige der libyschen
    Küstenwache bedrohen
    Retter und Flüchtlinge
    und zwingen sie mit Waf-
    fengewalt zurück nach
    Libyen.«
    Monitor, ARD, 15. Juni 2017
  • Frauen im Camp Surnam, einem dem
    UNHCR zugänglichen Lager in Westlibyen
    Misshandelte Flüchtlinge im
    libyschen Lager Garabuli
  • 31 Mrd. EUR beträgt das EU-Budget für Afrika (2014
    - 2020). Laut der Erklärung von Malta plant die EU,
    in der Mittelverwendung „verstärkt auf die durch-
    gängige Berücksichtigung von Migrationsfragen hin-
    zuwirken“.* 200 Mio. EUR wurden 2017 gesondert
    bereitgestellt, „um migrationsbezogenen Projekten
    betreffend Libyen Vorrang einzuräumen“.*
    *Erklärung von Malta, abgegeben von den Mitgliedern des
    Europäischen Rates, über die externen Aspekte der Migration:
    Vorgehen in Bezug auf die zentrale Mittelmeerroute, Valetta,
    3. Februar 2017
    Geld gegen Menschen-
    rechte: Die Erklärung
    von Malta
    Im Februar 2017 trafen sich die Staats- und
    Regierungschefs der EU, um die in Libyen
    beginnende zentrale Fluchtroute über das
    Mittelmeer zu schließen. Großzügige finan-
    zielle Unterstützungen der libyschen Ein-
    heitsregierung wurden ebenso beschlossen
    wie umfangreiche Ausrüstungs- und Ausbil-
    dungsmaßnahmen für die »libysche Küsten-
    wache«. Dabei handelt es sich – wie allge-
    mein bekannt – um eine maßgeblich von
    gewalttätigen Warlords gelenkte Organisa-
    tion, die die Kontrolle der libyschen Gewäs-
    ser zu ihrem Geschäft macht.
  • Italiens Kooperation mit
    libyschen Warlords
    Italien unterstützt die häufig unter
    Befehl von Warlords agierende »liby-
    sche Küstenwache« beim Orten von
    Flüchtlingsbooten – vor allem in der
    libyschen Search and Rescue (SAR)-
    Zone. Die aufgespürten Boote werden
    zum Teil gewaltsam nach Libyen zu-
    rückgeschleppt, viele Flüchtlinge lan-
    den erneut in Foltergefängnissen,
    denen sie zuvor entronnen waren.
    Italien umgeht mit dieser Kooperation
    Artikel 3 der Europäischen Menschen-
    rechtskonvention (Folterverbot).
    Video:
    Monitor, Das Erste, 15. Juni 2017,
    Aggressiv und rücksichtslos: das brutale
    Vorgehen der libyschen Küstenwache
    Spiegel online, 27. Januar 2019,
    Es ist Mord, Rekonstruktion von »The New York
    Times« zum Einsatz der libyschen Küstenwache
    https://shorturl.de/QDo1t
    https://shorturl.de/F3dWg
    Keine Antwort unter
    dieser Nummer
    Der menschenverachtende Deal der EU
    mit Libyen
    Link: